Unser Vertrag fürs Hundetraining ganz einfach Online ausfüllen. 

Trainingsvertrag

Unser Vertrag für Hundetraining ganz einfach Online ausfüllen.

Zwischen: fiffico Physio + Training, vertreten durch Daniela Heiser – nachfolgend Hundeschule genannt – als Auftragnehmer und: 


als Auftraggeber und Eigentümer des nachgenannten Hundes:


Dienstleistungsvertrag über die Ausbildung des Hundes

§ 1 Pflichten, Vertragsinhalt

 

  1. Die Hundeschule wird den Hundehalter in der Ausbildung seines Hundes coachen und betreuen. Der Hundehalter ist über das Trainingsangebot und die Preise der Hundeschule informiert.
  2. Trainingsinhalt, Dauer und Preis des gewählten Angebotes sind der Homepage der Hundeschule fiffico Physio + Training zu entnehmen. Über die Stundenanzahl beim Einzeltraining entscheidet die Trainerin von Stunde zu Stunde anhand der gegebenen Situation und der Fortschritte des Mensch-Hund-Teams in Absprache mit dem Hundehalter.
  3. Das Honorar ist sofort zu Kursbeginn / Stundenbeginn im vollen Betrag bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.
  4. Bei Kursabbruch / Trainingsabbruch durch den Hundehalter besteht kein Ersatzanspruch.
  5. Bei Abbruch des Kurses / Einzeltrainings durch die Trainerin wird zeitanteilig die Erstattung der bezahlten Beträge durchgeführt oder eine Nachholung der ausgefallenen Stunden vereinbart.
  6. Der Hundehalter bestätigt durch Vorzeigen des aktuellen Impfausweises, wer der zuständige Tierarzt ist und dass sämtliche üblichen Impfungen durchgeführt sind und der Hund entwurmt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht Berechtigung zum Vertragsrücktritt für die Hundeschule.
  7. Versicherungspflicht: Der Hundehalter übergibt eine Kopie der bestehenden Hundehaftpflichtversicherung vor Trainingsbeginn und sichert zu, dass diese nach wie vor besteht und der betreffende Vertrag nicht beendet ist.
  8. Haftungsausschluss: Die Haftung der Hundeschule für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule fiffico Physio + Training erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle von Personen oder Hunden haftet die Hundeschule nicht. Bei Kämpfen und / oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen an Hunden und / oder Menschen.
    Haftungsfreistellungsverpflichtung: Der Hundehalter stellt die Hundeschule von einer eventuellen Inanspruchnahme, egal aus welchem rechtlichen Gesichtspunkt, frei, u.a. bei einer Inanspruchnahme aus Tieraufseherhaftung.
  9. Die Hundeschule ist berechtigt, Hundehalter, die den Übungsbetrieb erheblich stören / sich nicht an Anweisungen halten, des Platzes zu verweisen.
  10. Dem Hundehalter ist bekannt, dass kranke Hunde vom Training ausgeschlossen sind. Sollte der Hundehalter einen kranken Hund zum Training mitbringen, haftet nicht die Hundeschule für etwaige Folgen (Tierarztkosten / Raufereien / Deckung der Hündin während der Trainingszeit). Sämtliche hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.
  11. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, diese einzuhalten.
  12. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Vom Schriftformerfordernis kann nur in Schriftform abgewichen werden.
  13. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass dieser Vertrag im Einzelnen zwischen ihnen ausgehandelt wurde und für jede Vertragspartei Gelegenheit zur Änderung bestand.
  14. Der Hundehalter versichert, in zumutbarer Weise von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben. Der Hundehalter ist mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

§ 2 Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, diese einzuhalten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt.

Unterschrift